Sexualstrafrecht


Das Sexualstrafrecht in Deutschland regelt den Umgang mit strafrechtlich relevanten sexuellen Handlungen, die gegen den Willen oder ohne Einverständnis der betroffenen Person erfolgen. Es ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und umfasst eine Vielzahl von Bestimmungen, die sexuelle Übergriffe und Missbrauch sanktionieren.



Allgemeines zum Sexualstrafrecht
Sexualstraftaten umfassen eine breite Palette von strafbaren Handlungen, darunter Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie sexuelle Belästigung. Diese Handlungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) in den

§§ 174 bis 184 StGB geregelt. Bereits der Verdacht auf eine Sexualstraftat kann schwerwiegende Folgen für die beschuldigte Person haben, einschließlich einer Untersuchungshaft und langfristigen sozialen Stigmatisierung.



Strafbare Handlungen
Diese Handlungen sind im Strafgesetzbuch (StGB) in den
§§ 174 bis 184 StGB geregelt.


§ 177 StGB Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
Erzwingung einer Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen durch Gewalt, Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Eine Vergewaltigung liegt vor, wenn der Täter in den Körper des Opfers eindringt.


§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen
Bestrafung von Männern, die durch entblösende Handlungen in der Öffentlichkeit sexuelle Erregung suchen.


§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses
Strafbar ist, wenn eine Person durch eine exhibitionistische Handlung das Wohlbefinden einer anderen Person beeinträchtigt.


§ 184 StGB Verbreitung pornographischer Inhalte
Bestrafung der Verbreitung pornografischer Inhalte, insbesondere wenn sie für Jugendliche zugänglich gemacht werden.


§ 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Bestrafung des Besitzes, Erwerbs, Herstellens und Verbreitens von kinderpornografischem Material.


§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
Bestrafung des Besitzes, Erwerbs, Herstellens und Verbreitens von jugendpornografischem Material.



Bestrafung
Die Strafen für Sexualstraftaten reichen von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Die Schwere der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Tat, der Art der sexuellen Handlung und den konkreten Tatumständen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten im Sexualstrafrecht:

In vielen Fällen kann der Nachweis eines der fehlenden Einvernehmlichkeit entscheidend.

Es ist nicht selten, dass im Zuge persönlicher Konflikte oder Auseinandersetzungen falsche Vorwürfe erhoben werden. Hier ist eine gründliche Beweisprüfung unerlässlich.

In bestimmten Fällen, insbesondere bei Ersttätern oder wenn psychische Probleme vorliegen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Therapie anstelle einer Freiheitsstrafe in Betracht gezogen werden.



Strafverteidigung bei Sexualstraftaten
Jeder Fall eines Sexualdelikts ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, die sowohl die juristischen als auch die psychologischen und sozialen Aspekte berücksichtigt. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert daher ein hohes Maß an Expertise, Diskretion, psychologischem Einfühlungsvermögen und strategischem Geschick. Mein oberstes Ziel ist es, Ihre Rechte durchzusetzen und Sie gegen übermäßige staatliche Eingriffe zu schützen.


Die Mandatsbearbeitung bei einem Sexualdelikt erfordert eine sehr sorgfältige, strategische und diskrete Vorgehensweise. Hier sind die wesentlichen Schwerpunkte, die bei der Verteidigung in einem solchen Fall beachtet werden müssen:


  • Der erste Schritt besteht darin, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sexualstraftaten sind stark stigmatisiert, und es ist entscheidend, dass der Mandant offen über den Sachverhalt sprechen kann. Die Themen, die zur Sprache kommen, sind oft sehr persönlich und emotional belastend. Diskretion und ein sensibles Vorgehen sind hier von größter Bedeutung. Neben der rechtlichen Verteidigung ist es oft notwendig, den Mandanten emotional zu begleiten und ihn auf die möglichen sozialen und familiären Konsequenzen vorzubereiten.


  • Eine gründliche Analyse der Ermittlungsakte ist notwendig, um die Beweislage zu prüfen. Dazu gehört die Bewertung von Zeugenaussagen, DNA-Beweisen, elektronischen Beweismitteln (z. B. Textnachrichten) und etwaigen Videoaufnahmen.
  • Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmaßnahmen, wie etwa Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen.
  • Erarbeitung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Eine der wichtigsten Entscheidungen in der frühen Phase ist, ob der Mandant eine Aussage macht oder von seinem Schweigerecht Gebrauch macht. In vielen Fällen ist es strategisch sinnvoll, zunächst zu schweigen und die Beweise abzuwarten. Entlastungszeugen und Alibibeweise müssen in die Verteidigung eingebracht werden.
  • Falls eine Aussage geplant ist, müssen Sie umfassend vorbereitet werden, um Widersprüche und Missverständnisse zu vermeiden.



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