Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht in Deutschland regelt den Umgang mit strafrechtlichen Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden. Es ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) verankert und zielt in erster Linie auf Erziehung, nicht auf Bestrafung ab.

Das Jugendstrafrecht bietet für den betroffenen Jugendlichen einige wesentliche Vorteile.

Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht steht hier nicht die Strafe im Vordergrund, sondern die Erziehung des jungen Straftäters.

Aus diesem Grund sind die im Strafgesetzbuch für Erwachsene festgelegten Mindeststrafen im Jugendstrafrecht nicht bindend. Stattdessen stehen der Justiz verschiedene Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung, die es erlauben, auf das Verhalten des Jugendlichen angemessen und individuell abgestimmt zu reagieren.




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